Ob imposantere Bereifung, Chiptuning, Sportgrill oder Doppelauspuff: Die Deutschen verleihen ihrem Auto gern eine Extranote. Mal geht es um mehr Motorleistung, mal um die Optik. Was viele Kfz-Halter nicht wissen: Wer sein Auto tunt, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone. Sowohl die Betriebszulassung als auch der Versicherungsschutz können auf dem Spiel stehen.
Eventuelle Änderungen müssen daher zum einen vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden, bevor der Wagen auf die Straße darf. Ohne die damit erteilte Betriebserlaubnis drohen nicht nur Bußgelder und Stilllegung, sondern auch der Wegfall des Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsschutzes. Achtung: Auch eine dem anmontierten Teil beiliegende EG-Typengenehmigung bürgt nicht unbedingt für Zulassungsfreiheit.
Zum anderen sollte der Versicherer über Tuning-Veränderungen am Fahrzeug informiert werden. Die Prämie wird dann häufig angepasst, da das Auto nicht mehr dem Typenlisten-Standard entspricht. Gerade bei einer erhöhten Motorleistung steigt naturgemäß das Risiko eines Schadens, worüber Versicherer Bescheid wissen müssen – andernfalls droht auch hier eine Leistungsverweigerung.
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Wegen ihrer geringen Gebühren erfreuen sich börsengehandelte Indexfonds (ETFs) seit einigen Jahren großer Beliebtheit. In der Folge ist das Angebot deutlich angeschwollen, die Zahl der weltweit verfügbaren ETFs nähert sich der 10.000er-Marke. Unterschiedliche Schwerpunkte und Strukturierungen erschweren zunehmend den Überblick.
Wer sich der Assetklasse nähern will, sollte sich zunächst mit fünf grundlegenden ETF-Typen beschäftigen, die sich auch miteinander kombinieren lassen:
Aktien-ETFs haben die meisten Anleger vor Augen, wenn sie an ETFs denken. Die Fonds bauen in der Regel bestimmte Indizes wie den DAX oder den MSCI nach und folgen der Kursentwicklung eins zu eins.
Anleihe-ETFs bilden die Entwicklung ausgewählter Unternehmens- oder Staatsanleihen wie etwa US-Bonds ab.
Regionen-ETFs zahlen auf die geografische Diversifikation des Portfolios ein.
Themen-ETFs widmen sich Trends oder Branchen, etwa Hochtechnologie, Medizin, künstliche Intelligenz oder Nachhaltigkeit.
Strategie-ETFs (Smart-Beta-ETFs) bringen einen Schuss aktives Fondsmanagement ins Spiel, indem sie Indizes nicht eins zu eins nachbilden, sondern individuelle Gewichtungen vornehmen.
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Die auf Versicherungen spezialisierte Ratingagentur Franke und Bornberg analysiert regelmäßig die Qualität der Risikoleben-Tarife am deutschen Markt. Wie das aktuelle Produktrating zeigt, hat sich seit der Vorgängeruntersuchung von 2020 einiges getan: Erhielten damals lediglich 10 Tarife die Topnote „hervorragend“ (FFF+), so sind es in diesem Jahr 23 – obwohl die Gesamtzahl der inspizierten Tarife mit 120 deutlich unter der von 2020 (268) liegt. Nur jeweils vier Tarife müssen sich mit dem Ergebnis „mangelhaft“ (F) oder „ausreichend“ (F+) begnügen, 13 gelten als „befriedigend“ (FF), alle anderen als „gut“ (FF+) oder besser.
Eine Risikolebensversicherung leistet eine vertraglich vereinbarte Kapitalzahlung, wenn die versicherte Person stirbt. Sie zählt daher zu den Standardpolicen in allen Haushalten, in denen jemand wirtschaftliche Verantwortung für andere trägt, insbesondere wenn fortlaufende Kreditverpflichtungen etwa aus einer Immobilienfinanzierung bestehen. Rund acht Millionen Risikolebenpolicen liegen in deutschen Schubladen.
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Wegen der Rekordinflation und der beträchtlichen Energiekosten müssen viele Bundesbürger derzeit an allen Ecken und Enden sparen. Oft geraten dabei auch Versicherungen in den Blick, schließlich würde eine Kündigung kurzfristig Liquidität freisetzen.
Das will jedoch wohlüberlegt sein, egal ob es um Risiko- oder Kapitalversicherungen geht. Einen Risikoschutz auszusetzen ist nicht nur gefährlich – auch eine spätere Wiederaufnahme kann sich schwierig gestalten und teurer werden, weil Alter und Gesundheitszustand oftmals über den Beitrag mitentscheiden. Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung wiederum geht in vielen Fällen mit Verlusten einher; hier ist eine temporäre Beitragsfreistellung meist der bessere Weg.
Auch der versichererkritische Bund der Versicherten warnt vor voreiligen Kündigungen und empfiehlt vielmehr, den Risikoschutz für die Arbeitskraft und für Pflegebedürftigkeit gegebenenfalls aufzustocken. Schließlich müssen die Leistungen etwa aus einer Berufsunfähigkeits- oder einer Pflegezusatzversicherung ein zukünftig höheres Kostenniveau abdecken. Im Zweifel ist es stets ratsam, den Makler bzw. die Maklerin des Vertrauens hinzuzuziehen, um Lösungswege zu erarbeiten.
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Etwa jeder vierte Berufstätige muss aus gesundheitlichen Gründen schon vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wie eine aktuelle Auswertung eines großen Lebensversicherers zeigt, steigt der Anteil psychischer Leiden an den Auslösern einer Berufsunfähigkeit (BU) weiter an. 2020 waren es noch 41 Prozent, die wegen Depressionen, Burn-out oder vergleichbarer Erkrankungen vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben mussten. 2021 stieg dieser Wert auf 45 Prozent.
Auf gut 15 Prozent kommen Geschwülste wie Krebserkrankungen, danach folgen mit 12 Prozent Erkrankungen des Bewegungsapparats, die in früheren Zeiten BU-Hauptauslöser waren. Erstmals wurden auch BU-Fälle infolge einer Corona-Erkrankung anerkannt, sie machen 0,6 Prozent aus.
Noch immer hat nur eine Minderheit der Arbeitnehmer die eigene Arbeitskraft privat abgesichert, obwohl die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente den wenigsten Menschen zum Leben reicht. Eine BU-Police leistet bis zum vereinbarten Endalter (meist nahe Rentenalter) eine monatliche Rente, die wesentlich zum Erhalt des Lebensstandards beitragen kann.
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Die verheerenden Fluten, die im Juli letzten Jahres Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen heimgesucht haben, bedeuteten auch für die Versicherer eine Mammutaufgabe. Schließlich galt es, möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten, und das bei weit über 200.000 in kurzer Zeit gemeldeten Schadensfällen.
„Wir hatten gleich in den ersten Wochen aus ganz Deutschland 16.000 interne und rund 2.500 externe Kräfte wie Gutachter im Einsatz und konnten so schnell helfen: finanziell, psychologisch und praktisch. Die Hochwasserkatastrophe hat für besonders viele, besonders teure und besonders komplexe Schäden gesorgt“, blickt Sabine Krummenerl vom Versichererverband GDV zurück. Rund 91.000 Versicherungsfälle betrafen Wohngebäude, 54.000 Hausrat, 40.000 Kfz und 28.000 Betriebsunterbrechungen und Sachschäden bei Unternehmen.
In einer ersten Bilanz teilte der GDV kürzlich mit, dass circa drei Viertel der Schadensfälle abschließend reguliert wurden. Bei dem Viertel, das wegen laufender Instandsetzungsarbeiten noch nicht abgeschlossen werden konnte, wurde der Schaden vielfach schon teilweise ersetzt. Bisher haben die Versicherer rund 5 Milliarden Euro ausgezahlt, mit weiteren 3,5 Milliarden wird derzeit gerechnet.
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CSRD lautet das „magische“ Kürzel, dass Anlegern künftig mehr Klarheit über die Nachhaltigkeit von Unternehmen verschaffen und Greenwashing verhindern soll. Es steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und bezeichnet eine Richtlinie, auf die sich Rat, Kommission und Parlament der Europäischen Union kürzlich geeinigt haben. Sie verpflichtet die Unternehmen in der EU auf die jährliche Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche. Entscheidend ist neben der Größe lediglich, ob die Unternehmen kapitalmarktorientiert arbeiten.
Zunächst – für das Geschäftsjahr 2024 – müssen nur die als groß klassifizierten Unternehmen regelmäßig nach CSRD-Standard berichten, die auch heute schon im Rahmen des Vorgänger-Regelwerks CSR dazu angehalten sind. Ein Jahr später setzt die Pflicht für alle weiteren Großunternehmen ein, 2026 schließlich auch für die kleineren und mittelgroßen Firmen mit Kapitalmarktorientierung. In Deutschland werden am Ende rund 15.000 Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte vorlegen müssen, europaweit sind es circa 50.000 statt wie bisher 11.700.
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Zeiten der Inflation sind Zeiten der Sachwerte. Das bestätigt auch eine im Juni von einer großen Fondsgesellschaft durchgeführte Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern. Drei Viertel von ihnen halten Immobilien für die inflationssichersten Assets. Es folgen Gold mit 61, Investmentfonds mit 36 sowie Aktien und Rohstoffe mit jeweils 34 Prozent. Überraschendes Ergebnis: 7 Prozent der Befragten stufen das Sparbuch als inflationssichere Anlageform ein, was für eine eigenwillige Interpretation von Finanzmathematik spricht.
Dass eine Umschichtung im Portfolio als Reaktion auf die enorme Preissteigerung erforderlich sei, glauben indes nur 15 Prozent der Umfrageteilnehmer. Zwei Drittel wollen keine Änderung vornehmen, 14 Prozent ziehen eine in Erwägung. Und das, obwohl mit 98 Prozent Zustimmung quasi Einigkeit darüber herrscht, dass die Inflation sich auch im zweiten Halbjahr weiter deutlich bemerkbar machen wird. Auffallend ist gegenüber der Vorgängerstudie, dass Aktienbesitzer sich deutlich gelassener geben: 62 Prozent von ihnen wollen eine Baisse grundsätzlich aussitzen, was zuvor nur 45 Prozent angegeben hatten.
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Immer mehr Menschen brauchen ambulante oder stationäre Pflege, ein Trend, der noch viele Jahre anhalten wird. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist darauf schlecht vorbereitet: Schon heute fährt sie jeden Monat ein Defizit von rund 400 Millionen Euro ein. An Beitragserhöhungen wird kein Weg vorbeiführen. Auch der Eigenanteil dürfte weiter steigen, derzeit liegt er für einen Platz im Pflegeheim bereits bei durchschnittlich über 2.100 Euro. Private Pflegevorsorge wird somit für alle, die nicht über ein Vermögen verfügen, noch wichtiger. Bisher zeigen sich die Bundesbürger allerdings nach wie vor zurückhaltend.
Eine tragende Rolle könnte nach Meinung verschiedener Experten zukünftig die betriebliche Pflegeversicherung einnehmen. Für die Absicherung des Pflegekostenrisikos über die Firma wurde vor einem Jahr eine erste tarifvertraglich vereinbarte Branchenlösung ins Leben gerufen: CareFlex für Chemie- und Pharmaunternehmen hat bereits fast eine halbe Million Beschäftigte überzeugt. Diese erhalten, je nach Ausgestaltung, mindestens 1.000 Euro pro Monat, wenn sie stationär pflegebedürftig werden. Auch einzelne Unternehmen jeder anderen Branche können eine betriebliche Pflegevorsorge per Kollektivvertrag abschließen und so im Buhlen um Fachkräfte punkten.
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Rund 1,7 Milliarden Euro haben die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr für Naturgefahren-Schäden an Kraftfahrzeugen gezahlt. Im langjährigen Durchschnitt richten Sturm, Hagel, Blitzeinschläge und Überschwemmungen Kfz-Schäden von rund 900 Millionen Euro an. Dass sich dieser Wert 2021 fast verdoppelt hat, geht zu einem großen Teil auf die Juni-Unwetterserie und die Ahrtal-Sturzflut im Juli zurück. Dementsprechend fiel die Überschwemmungs-Schadensquote in Rheinland-Pfalz mit 4,1 (Schäden pro 1.000 Kaskoverträge) und Nordrhein-Westfalen mit 2,9 exorbitant hoch aus. Alle anderen Bundesländer kommen auf weniger als 0,3. Rund 400 Millionen Euro Schäden wurden von Überschwemmungen verursacht, die verbleibenden 1,3 Milliarden Euro von Sturm, Hagel und Blitzen.
„2021 hat sich erneut gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels in Deutschland längst spürbar sind. Schon wenige extreme Wetterlagen können immense Schäden anrichten“, zieht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bilanz.
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