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Auto getunt? Versicherer informiert?

21.12.2020 | Auto getunt? Versicherer informiert?

Ob imposantere Bereifung, Chiptuning, Sportgrill oder Doppelauspuff: Die Deutschen verleihen ihrem Auto gern eine Extranote. Mal geht es um mehr Motorleistung, mal um die Optik. Was viele Kfz-Halter nicht wissen: Wer sein Auto tunt, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone. Sowohl die Betriebszulassung als auch der Versicherungsschutz können auf dem Spiel stehen. Eventuelle Änderungen müssen daher zum einen vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden, bevor der Wagen auf die Straße darf. Ohne die damit erteilte Betriebserlaubnis drohen nicht nur Bußgelder und Stilllegung, sondern auch der Wegfall des Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsschutzes. Achtung: Auch eine dem anmontierten Teil beiliegende EG-Typengenehmigung bürgt nicht unbedingt für Zulassungsfreiheit. Zum anderen sollte der Versicherer über Tuning-Veränderungen am Fahrzeug informiert werden. Die Prämie wird dann häufig angepasst, da das Auto nicht mehr dem Typenlisten-Standard entspricht. Gerade bei einer erhöhten Motorleistung steigt naturgemäß das Risiko eines Schadens, worüber Versicherer Bescheid wissen müssen – andernfalls droht auch hier eine Leistungsverweigerung.
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Wie wird ein Leitungswasserschaden fachgerecht saniert?

19.08.2024 | Wie wird ein Leitungswasserschaden fachgerecht saniert?

Weit über eine Million Leitungswasserschäden werden pro Jahr in Deutschland verzeichnet. Allein die versicherten Fälle ziehen Kosten von rund vier Milliarden Euro nach sich, nicht bezifferbar ist der nervliche „Kollateralschaden“. Über die richtige Vorgehensweise zur schnellen Wasserschaden-Sanierung lässt sich oftmals trefflich diskutieren. Einen Rahmen dafür und eine Orientierungshilfe für Betroffene bieten die „Richtlinien zur Wasserschaden-Sanierung“, die kürzlich grundlegend überarbeitet wurden. Der aktuelle Entwurf, der auch den Nachhaltigkeitsaspekt mit in den Fokus nimmt, kann bereits online eingesehen werden. Er widmet sich dem Normalfall eines Leitungswasserschadens, komplexere Szenarien bleiben außen vor. Von Erstmaßnahmen über die Kommunikation mit dem Versicherer sowie der Feststellung und Behebung der Schadenursache bis hin zur Wiederherstellung und Instandsetzung erhalten Interessierte auf 20 Seiten einen komprimierten Überblick, wer wann was wie tun sollte. Bis zum 20. September läuft noch das Konsultationsverfahren, in dem Änderungsvorschläge eingesandt werden können.
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Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtversicherung

09.04.2024 | Bundesrat fordert Elementarschäden-Pflichtversicherung

Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt („Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab. Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“, mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
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Nur 2 von 290 Unfallversicherungstarifen taugen nichts

28.03.2024 | Nur 2 von 290 Unfallversicherungstarifen taugen nichts

Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat für sein diesjähriges „M&M Rating Unfallversicherung“ 290 Tarife und Tarifkombinationen unter die Lupe genommen. 50 Leistungsfragen wurden anhand der Bedingungswerke beantwortet und zu einem Sterne-Score aggregiert. Das hohe Bedingungsniveau am deutschen Markt spiegelt sich darin wider, dass mit 135 Tarifen fast die Hälfte mit der Höchstnote „ausgezeichnet“ (fünf Sterne) bewertet wurde. Weitere 65 erachten die Prüfer als „sehr gut“ (vier Sterne), nur zwei Tarife fielen mit einem Stern komplett durch. Lobend heben die Analysten hervor, dass gesundheitliche Schäden infolge einer CoronaSchutzimpfung bei mehr und mehr Tarifen eingeschlossen sind. Die Leistungsschere geht ebenso wie die Preisschere beim verfügbaren Angebot weit auseinander: Der teuerste Premium-Tarif kostet rund das Achtfache des günstigsten BasisAngebots. Die Qualität eines Tarifs einzuschätzen ist dabei nicht ganz einfach, wenn man nicht über vertiefte Kenntnisse dieser Versicherungssparte verfügt.
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Göker treibt weiter sein Unwesen – PKV-Kunden, aufgepasst!

25.01.2024 | Göker treibt weiter sein Unwesen – PKV-Kunden, aufgepasst!

Mit zweifelhaftem Geschäftsgebaren brachte es der Unternehmer Mehmet Göker zu Reichtum und Ruhm, mehr als 1.000 Mitarbeitern, einer stattlichen Sportwagenkollektion – und mehreren Anklagen. Denen entzog er sich mit einer Übersiedlung in die Türkei, mit der kein Auslieferungsabkommen besteht. Heute ist er nach seinem „Göker-Konzept“ von Dubai aus weiterhin in Deutschland aktiv, mithilfe eines Teams, dem er schnellen Wohlstand verspricht („Lasst uns weiter Geld machen. Attacke!“). Wer privat krankenversichert und wechselwillig ist, um die Beiträge zu senken, sollte sich vor den vermeintlichen Schnäppchenangeboten der Telefonvermittler hüten. Dass die Anrufe aus Dubai kommen, ist anhand der Telefonnummer nicht ersichtlich, die meist die Münchner Vorwahl 089 zeigt. Die Göker-Tarifwechselberater stellen sich gern mit Namen wie „Dr. Christian Conrad“ oder „Walter König“ vor und verheißen jährliche Beitragsersparnisse von Tausenden Euro „auf Basis Ihrer bisherigen Leistungen“. Am Ende stehen indes meist deutlich weniger Leistungen oder wesentlich höhere Selbstbehalte als versprochen. Vor einem telefonischen Abschluss sollte also die Seriosität des Beraters genau geprüft werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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Lebensversicherungen heben Überschussbeteiligung an

17.01.2024 | Lebensversicherungen heben Überschussbeteiligung an

Die Zinswende kommt auch bei den Lebensversicherungskunden immer spürbarer an: Die meisten Gesellschaften, die bisher ihre Zahlen deklariert haben, erhöhen 2024 ihre laufende Verzinsung für klassische Kapitallebensversicherungen – nachdem die Ansprüche aus solchen Policen schon 2023 zu einem erfreulichen 6,4-prozentigen Wachstum der deutschen Vermögen beigetragen haben (wie in der Vorwoche an dieser Stelle berichtet). Die Spanne des erneuten Zuschlags beträgt 0,1 bis 1,1 Prozentpunkte, womit bei einigen Versicherern nun wieder eine Drei vor dem Komma steht. Die Ratingagentur Assekurata geht für 2024 von einem Marktdurchschnitt von 2,45 Prozent aus. Im Vorjahr hat er sich bereits auf 2,26 Prozent „berappelt“. In Anbetracht von mehr als 80 Millionen davon berührten Policen in deutschen Schubladen machen Zehntelprozentpunkte in der Summe einen milliardenschweren Unterschied. Dessen ungeachtet ist die klassische Kapitallebensversicherung auf dem Rückzug, denn es hat sich herumgesprochen, dass Garantien teuer sind und die Rendite auf das Ersparte erheblich drücken. Fondsgebundene Produkte ohne oder nur mit Teil-Garantie erobern in der Folge seit einigen Jahren mehr und mehr Marktanteile.
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Beliebt, aber unübersichtlich: ETFs

27.04.2023 | Beliebt, aber unübersichtlich: ETFs

Wegen ihrer geringen Gebühren erfreuen sich börsengehandelte Indexfonds (ETFs) seit einigen Jahren großer Beliebtheit. In der Folge ist das Angebot deutlich angeschwollen, die Zahl der weltweit verfügbaren ETFs nähert sich der 10.000er-Marke. Unterschiedliche Schwerpunkte und Strukturierungen erschweren zunehmend den Überblick. Wer sich der Assetklasse nähern will, sollte sich zunächst mit fünf grundlegenden ETF-Typen beschäftigen, die sich auch miteinander kombinieren lassen: Aktien-ETFs haben die meisten Anleger vor Augen, wenn sie an ETFs denken. Die Fonds bauen in der Regel bestimmte Indizes wie den DAX oder den MSCI nach und folgen der Kursentwicklung eins zu eins. Anleihe-ETFs bilden die Entwicklung ausgewählter Unternehmens- oder Staatsanleihen wie etwa US-Bonds ab. Regionen-ETFs zahlen auf die geografische Diversifikation des Portfolios ein. Themen-ETFs widmen sich Trends oder Branchen, etwa Hochtechnologie, Medizin, künstliche Intelligenz oder Nachhaltigkeit. Strategie-ETFs (Smart-Beta-ETFs) bringen einen Schuss aktives Fondsmanagement ins Spiel, indem sie Indizes nicht eins zu eins nachbilden, sondern individuelle Gewichtungen vornehmen.
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Höhere Tarifqualität bei Risikolebensversicherungen

25.04.2023 | Höhere Tarifqualität bei Risikolebensversicherungen

Die auf Versicherungen spezialisierte Ratingagentur Franke und Bornberg analysiert regelmäßig die Qualität der Risikoleben-Tarife am deutschen Markt. Wie das aktuelle Produktrating zeigt, hat sich seit der Vorgängeruntersuchung von 2020 einiges getan: Erhielten damals lediglich 10 Tarife die Topnote „hervorragend“ (FFF+), so sind es in diesem Jahr 23 – obwohl die Gesamtzahl der inspizierten Tarife mit 120 deutlich unter der von 2020 (268) liegt. Nur jeweils vier Tarife müssen sich mit dem Ergebnis „mangelhaft“ (F) oder „ausreichend“ (F+) begnügen, 13 gelten als „befriedigend“ (FF), alle anderen als „gut“ (FF+) oder besser. Eine Risikolebensversicherung leistet eine vertraglich vereinbarte Kapitalzahlung, wenn die versicherte Person stirbt. Sie zählt daher zu den Standardpolicen in allen Haushalten, in denen jemand wirtschaftliche Verantwortung für andere trägt, insbesondere wenn fortlaufende Kreditverpflichtungen etwa aus einer Immobilienfinanzierung bestehen. Rund acht Millionen Risikolebenpolicen liegen in deutschen Schubladen.
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Warum eine Versicherungskündigung zum Sparen gut überlegt sein sollte

16.02.2023 | Warum eine Versicherungskündigung zum Sparen gut überlegt sein sollte

Wegen der Rekordinflation und der beträchtlichen Energiekosten müssen viele Bundesbürger derzeit an allen Ecken und Enden sparen. Oft geraten dabei auch Versicherungen in den Blick, schließlich würde eine Kündigung kurzfristig Liquidität freisetzen. Das will jedoch wohlüberlegt sein, egal ob es um Risiko- oder Kapitalversicherungen geht. Einen Risikoschutz auszusetzen ist nicht nur gefährlich – auch eine spätere Wiederaufnahme kann sich schwierig gestalten und teurer werden, weil Alter und Gesundheitszustand oftmals über den Beitrag mitentscheiden. Die Kündigung einer Kapitallebensversicherung wiederum geht in vielen Fällen mit Verlusten einher; hier ist eine temporäre Beitragsfreistellung meist der bessere Weg. Auch der versichererkritische Bund der Versicherten warnt vor voreiligen Kündigungen und empfiehlt vielmehr, den Risikoschutz für die Arbeitskraft und für Pflegebedürftigkeit gegebenenfalls aufzustocken. Schließlich müssen die Leistungen etwa aus einer Berufsunfähigkeits- oder einer Pflegezusatzversicherung ein zukünftig höheres Kostenniveau abdecken. Im Zweifel ist es stets ratsam, den Makler bzw. die Maklerin des Vertrauens hinzuzuziehen, um Lösungswege zu erarbeiten.
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Immer mehr Menschen aus psychischen Gründen berufsunfähig

27.10.2022 | Immer mehr Menschen aus psychischen Gründen berufsunfähig

Etwa jeder vierte Berufstätige muss aus gesundheitlichen Gründen schon vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wie eine aktuelle Auswertung eines großen Lebensversicherers zeigt, steigt der Anteil psychischer Leiden an den Auslösern einer Berufsunfähigkeit (BU) weiter an. 2020 waren es noch 41 Prozent, die wegen Depressionen, Burn-out oder vergleichbarer Erkrankungen vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben mussten. 2021 stieg dieser Wert auf 45 Prozent. Auf gut 15 Prozent kommen Geschwülste wie Krebserkrankungen, danach folgen mit 12 Prozent Erkrankungen des Bewegungsapparats, die in früheren Zeiten BU-Hauptauslöser waren. Erstmals wurden auch BU-Fälle infolge einer Corona-Erkrankung anerkannt, sie machen 0,6 Prozent aus. Noch immer hat nur eine Minderheit der Arbeitnehmer die eigene Arbeitskraft privat abgesichert, obwohl die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente den wenigsten Menschen zum Leben reicht. Eine BU-Police leistet bis zum vereinbarten Endalter (meist nahe Rentenalter) eine monatliche Rente, die wesentlich zum Erhalt des Lebensstandards beitragen kann.
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